AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von printsquare.de, nachfolgend Einzelunternehmen genannt (Stand: 20.05.2008)

1. Allgemeines - Geltung der Bedingungen
Wir schließen Verträge ausschließlich unter Einbeziehung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn sie wurden vom Einzelunternehmen vor Vertragsschluss anerkannt. Sie gelten dann nur für den jeweiligen Vertrag, für den sie vereinbart wurden. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

2. Angebot und Vertragsschluss
Mit dem Absenden einer Bestellung macht der Kunde dem Einzelunternehmen ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Mit Zugang der Auftragsbestätigung des Einzelunternehmens per E-Mail beim Kunden kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande.
Wird vom Kunden eine abweichende Lieferanschrift angegeben, so kommt der Vertrag gleichwohl mit dem Kunden zustande. Soweit der Kunde lediglich in Vollmacht eines Dritten handelt, kommt der Vertrag nur dann mit dem Dritten zustande, wenn die Vollmacht vorgelegt wurde und das Einzelunternehmen den Vertragsschluss mit dem Dritten ausdrücklich bestätigt hat. In allen sonstigen Fällen ist die abweichende Lieferanschrift für das Zustandekommen des Vertrages unbeachtlich.
Das Einzelunternehmen behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den übermittelten Druckdaten pornografische, faschistische oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte ergeben.

3. Preise und Rechnungslegung
Die angegebenen Preise beinhalten Verpackung, Fracht, Porto und die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt.
Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot des Kunden zugrunde liegenden Auftragsdaten nach Vertragsschluss unverändert bleiben. Kosten, die durch nachträgliche vom Kunden veranlasste Änderungen bedingt sind werden gesondert berechnet.
Die Kosten für den Versand beinhalten die einmalige Versendung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
Das Einzelunternehmen versendet Rechnungen ausschließlich per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur. Diese Rechnungen berechtigen uneingeschränkt zum Vorsteuerabzug. Mit seinem Angebot erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Form der Übermittlung der Rechnung. Die Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung.
Im Falle von Rücklastschriften, hat der Kunde die dem Einzelunternehmen von der ausführenden Bank in Rechnung gestellten Kosten zu erstatten. Dies gilt ebenso für die Ablehnung von Lastschriften.

4. Liefer- und Leistungszeit
Angegebene Lieferzeiten gelten nur für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Alle angegebenen Liefertermine sind keine Fixtermine. Ein Fixtermin muss vom Einzelunternehmen ausdrücklich als solcher bezeichnet und vereinbart worden sein. Regelmäßig sind angegebene Liefertermine Angaben für geplante Auslieferungstermine.
Die Lieferzeit beginnt nach Versendung der Auftragsbestätigung an dem Werktag, an dem bis 10 Uhr alle für die Produktion notwendigen Daten bzw. Vorlagen beim Einzelunternehmen eingegangen sind (bei Bestellungen 24 Stunden EXPRESS). Die Lieferzeit ist in Werktagen angegeben. Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage.
Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Kunden voraus.
Wird der vereinbarte Liefertermin durch das Einzelunternehmen nicht eingehalten, so hat der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Einzelunternehmen die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und andere unvorhergesehene Hindernisse) die außerhalb des Willens des Einzelunternehmens liegen und soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Ware von erheblichem Einfluss sind, auch wenn sie bei Lieferanten des Einzelunternehmens oder deren Unterlieferanten eintreten, hat das Einzelunternehmen auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen das Einzelunternehmen, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch die oben genannten Umstände die Leistung unmöglich, so wird das Einzelunternehmen von der Leistungspflicht frei. Das Einzelunternehmen hat dem Kunden die Hindernisse unverzüglich anzuzeigen.

5. Gefahrübergang
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt und auch dann wenn die Beförderung durch eigene Mitarbeiter des Einzelunternehmens geschieht. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die das Einzelunternehmen nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch das Einzelunternehmen gegen versicherbare Schäden versichert.

6. Druckdaten, Prüfungspflicht
Das Einzelunternehmen führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die in den Kundeninformationen genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet.
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an das Einzelunternehmen sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet sind. Eine Überprüfung der Druckdaten durch das Einzelunternehmen erfolgt nicht. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Kunde.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden, soweit technisch möglich, auch andere als die in den Kundeninformationen angegebenen Formate verarbeitet. Sofern durch die Konvertierung der Daten in Formate, die vom Einzelunternehmen verarbeitet werden können, Fehler entstehen, gehen diese nicht zu Lasten des Einzelunternehmens. Der Kunde erklärt, dass er das Risiko der Konvertierung selbst trägt.
Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus übermittelt, so kann das Einzelunternehmen die Daten konvertieren. Bei Konvertierung von RGB-Daten oder ICC Farbprofilen kommt es naturgemäß zu Farbabweichungen vom Original. Die Haftung für derartige Farbabweichungen liegt ausschließlich beim Kunden. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Modus erklärt der Kunde ausdrücklich, das die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt.

7. Beanstandungen
Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware sind innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt beim Einzelunternehmen anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist kommt es auf die rechtzeitige Absendung der Anzeige an.
Beanstandungen, die lediglich darauf beruhen, dass der Kunde die Hinweise zu den Voraussetzungen für die Druckdaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden. Dies gilt insbesondere für Drucksachen, die auf RGB Farben beruhen, bei denen die Auflösung zu niedrig ist oder bei denen Schriften verwendet wurden, die nicht eingebettet sind.
Geringfügige Farbabweichungen sind kein Mangel. Dies gilt auch bei Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der beim Einzelunternehmen gedruckt wurde.
Handelsübliche Minder- oder Mehrlieferungen bis 10% der bestellten Auflage sind vom Kunden hinzunehmen, sofern sie im Einzelfall zumutbar sind. Berechnet wird die gelieferte Menge.

8. Gewährleistung
Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat das Einzelunternehmen - nach ihrer Wahl - unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Lässt das Einzelunternehmen eine ihr gesetzte Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben, oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde unter Ausschluss aller anderen Ansprüche vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises verlangen. Das Einzelunternehmen haftet für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Ware.
Hat ein Teil der Lieferung Mängel, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Ware.
Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern oder sonstigen Personen im Sinne des § 310 Abs.1 BGB ein Jahr, wenn Ansprüche wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs.1 Nr.1 BGB oder des § 634 a Abs.1 Nr. BGB nicht betroffen sind.

9. Haftung
Das Einzelunternehmen haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Ansonsten haftet das Einzelunternehmen nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht hinsichtlich der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Einzelunternehmens oder deren gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Soweit die Haftung des Einzelunternehmens ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10. Eigentum, Archivierung, Urheberrecht
Die vom Einzelunternehmen zur Herstellung hergestellten und eingesetzten Druckträger bleiben in deren Eigentum.
Digitale Daten und andere zur Wiederverwendung benötigten Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden weder über den Liefertermin hinaus beim Einzelunternehmen aufbewahrt, noch an den Kunden übersandt.
Die Erzeugnisse des Einzelunternehmens werden ausschließlich auf Grund der inhaltlichen Vorgaben des Kunden in den übermittelten Druckdaten erstellt. Das Einzelunternehmen hat auf den Inhalt der Druckerzeugnisse keinen Einfluss. Der Kunde versichert, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen Daten, insbesondere im Hinblick auf Text- und Bildmaterial besitzt. Der Kunde haftet alleine dafür, dass er keine Schutzrechte Dritter verletzt und die Inhalte seiner Drucksachen nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Der Kunde stellt das Einzelunternehmen, soweit diese wegen der Verletzung der Rechte Dritter, insbesondere wegen Urheberrechtsverletzungen, durch die Verwendung der vom Kunden überlassenen Daten in Anspruch genommen wird, vorbehaltlos frei.

11. Eigentumsvorbehalt
Ist der Kunde Verbraucher, so behält sich das Einzelunternehmen das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem betreffenden Vertrag bestehenden Forderungen vor.
Ist der Kunde Kaufmann, so behält sich das Einzelunternehmen das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; ist der Kunde Unternehmer oder sonstige Person i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB tritt er dem Einzelunternehmen bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Die Abtretung wird hiermit angenommen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Das Einzelunternehmen verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann das Einzelunternehmen verlangen, dass der Besteller ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen auf seine Kosten aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann das Einzelunternehmen die erteilte Einzugsermächtigung widerrufen. Das Einzelunternehmen verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer gesamten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen im Nennwert um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Einzelunternehmen.
Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug des Kunden ist das Einzelunternehmen berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies hat das Einzelunternehmen ausdrücklich erklärt.

12. Zahlungsfälligkeit, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Bruttoendpreis sofort nach Vertragsschluss (Erhalt der Auftragsbestätigung) zur Zahlung fällig.
Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde.
Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sind die Vertragspartner Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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